Rechtsschutzversicherung - Widerrufsrecht - Information

Verkürzt gesagt: Sie haben nach Erhalt des Versicherungsscheines + aller Vertragsunterlagen 14 Tage Zeit, vom Vertrag zurückzutreten.

Der genaue Widerspruchstext lautet:

Hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen nicht übergeben oder eine Verbraucherinformation nach § 10 a des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterlassen, so gilt der Vertrag auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformation als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Überlassung der Unterlagen schriftlich widerspricht. Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die o. a. Unterlagen vollständig vorliegen und er bei Aushändigung des Versicherungsscheins schriftlich, in drucktechnisch deutlicher Form über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden ist . Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Der Widerspruch ist zu richten an die Versicherungsgesellschaft. Werden dem Versicherungsnehmer die o. a. Unterlagen nicht überlassen, so erlischt sein Recht zum Widerspruch ein Jahr nach Aushändigung des Versicherungsscheins.










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